Noten werden in den meisten Waldorfschulen nicht gegeben. Das heißt aber nicht, dass Fehler z.B. in Klassenarbeiten nicht korrigiert werden:
Sie werden nur nicht mit einer einfachen Note, sondern mit einer – mal kurzen, mal ausführlichen – Würdigung von Stärken und Schwächen der Arbeit charakterisiert und besprochen.
Ähnlich sind die Zeugnisse am Schuljahresende: Jetzt fassen die Lehrkräfte die Entwicklung, die sie während des vergangenen Schuljahres beobachten konnten, in ausführlichen Begutachtungen zusammen. Leistungen, Stärken, Schwächen und Möglichkeiten zu eigener Verbesserung werden differenziert ausformuliert. Ein solches Zeugnis umfasst häufig drei und mehr A4-Textseiten.
Lediglich für die staatlichen Abschlussprüfungen – Hauptschul-, Realschulabschluss und Abitur – werden die üblichen Notenzeugnisse erteilt.
Schüler:innen, die die Schule zwischen der 10. und der 12. Klasse verlassen wollen, können den Hauptschulabschluss am Ende eines Schuljahres erwerben. Die Erziehungsberechtigten teilen zu Beginn des Schuljahres der/dem Klassenbetreuer:in schriftlich ihren Wunsch mit, und die Schule beantragt daraufhin beim staatlichen Schulamt den Hauptschulabschluss.
In der Regel kann auf eigenen Wunsch der Hauptschulabschluss am Ende der 10. Klasse erworben werden, wenn der/die Schüler:in die Schule verlassen möchte. Ansonsten geschieht dies am Ende der 11. Klasse auf Anraten des Lehrerkollegiums. Dazu werden von den Fachlehrer:innen die Beurteilungen des Waldorfzeugnisses in Noten umgesetzt und dieses Notenzeugnis zusammen mit dem Waldorfschulzeugnis und je einer schriftlichen Klassenarbeit in Deutsch, Englisch und Mathematik aus dem jeweiligen Schuljahr beim Staatlichen Schulamt eingereicht. Dieses stellt die Gleichwertigkeit fest, wenn die Arbeiten und ihre Beurteilung dem Niveau der Hauptschule entsprechen und die Noten das Bestehen der Hauptschulabschlussprüfung gewährleisten. In Ausnahmefällen können außerdem auch Epochenhefte vorgelegt werden.
Waldorfschulen haben eine eigene Prüfungsordnung, nach der die/der Abiturient:in ihre/seine Reifeprüfungsnoten ausschließlich in der 13. Klasse erwirbt.
Mit der bestandenen Prüfung haben Waldorfschüler:innen jedoch dieselben Möglichkeiten wie Absolvent:innen anderer gymnasialer Schulen. Sie haben die allgemeine Hochschulreife.
Jeder Schüler wird in acht Fächern geprüft (vier schriftliche Prüfungen, zwei mündliche Prüfungen, Jahresnoten in zwei Hospitationsfächern).
Die vier schriftlichen Fächer an unserer Schule:
Es werden zentrale Prüfungs-Klausuren des Landes Baden-Württemberg bearbeitet.
Mündliche Fächer sind:
Eine mündliche Prüfung besteht aus einer 20-minütigen Einzelprüfung im Fach Französisch, in Biologie findet eine Präsentationsprüfung statt (ab 2021 wird diese durch eine 20-minütige Einzelprüfung ersetzt).
Hospitationsfächer sind:
Bei den Hospitationsfächern werden die Jahresleistungen der Schüler im 13. Schuljahr für die Fachnoten ermittelt. Der Leistungsstand der Klasse kann dabei vom Regierungspräsidium durch eine Unterrichtshospitation überprüft werden.
Alle schriftlichen Fächer werden 11-fach gewertet. Im schriftlichen Bereich muss der Schüler insgesamt mindestens 220 Punkte erreichen, um zu bestehen. Erreicht er diese nicht, kann er sich für zusätzliche mündliche Prüfungen in schriftlichen Fächern melden, um seine Ergebnisse gegebenenfalls zu verbessern (dann werden die schriftliche und die mündliche Note jeweils mit 5,5 multipliziert). Von den vier Fächern dürfen max. 2 Fächer unter 5 Punkten (4,0) sein. Kein Fach darf 0 Punkte haben.
Die mündlichen Fächer und die Hospitationsfächer zählen vierfach, es müssen mindestens 80 Punkte erreicht werden.
In den mündlichen Fächern darf kein Fach 0 Punkte haben. Nur ein Fach darf unter 5 Punkten liegen.
In den Hospitationsfächern darf kein Fach 0 Punkte haben. Nur ein Fach darf unter 5 Punkten liegen. Mit den Noten der Hospitationsfächer können die Ergebnisse der beiden mündlichen Fächer nicht ausgeglichen werden.
In der 12. Klasse, wenn die Schüler:innen ihren Waldorfabschluss machen, reflektieren sie über all das, was sie seit der ersten Klasse in den Epochen erlernt haben. Dabei soll der große Bogen gespannt werden und Zusammenhänge von der Unterstufe bis zur Oberstufe erkannt werden.
Nun wird deutlich wie z.B. die "sinnige Geschichte" aus der ersten Klasse – wo Steine, Pflanzen und Tiere als beseelte, lebendige, menschlich empfindende Wesen vorkommen – später in der Mittelstufe als Tier- und Pflanzenkunde mit neuer Perspektive betrachtet wird und schließlich beim Mikroskopieren in der Oberstufe wissenschaftlich erfasst wird.
Alles baut aufeinander auf: vom Großen zum Kleinen, vom Ganzen zu den Einzelteilen.
Zu dem Waldorfabschluss zählt auch der Eurythmieabschluss, der wiederum eine Zusammenfassung des Gelernten ist, sowie die Architekturfahrt, das Klassenspiel und die Jahresarbeit.
Ein zentrales Unterrichtsfach unserer Schule ist die Eurythmie.
Dass unsere Schüler:innen nach 12 Schuljahren mehr gelernt haben, zeigen sie auf Monatsfeiern und in der 12. Klasse. Ein wenig können Sie daran teilhaben, wenn Sie die nachfolgenden Bilder vom Abschluss der 12. Klassen anschauen.
Die Eurythmie ist eine Bewegungskunst, die als reguläres Fach von der 1. bis zur 12. Klasse unterrichtet wird. Elemente aus der Sprache und der Musik werden hierbei durch Bewegungsformen und Gliedmaßenbewegungen von Einzelnen oder in Gruppen im Raum sichtbar gemacht.
siehe: Feste und Veranstaltungen > Eurythmieabschluss
Eine erfolgreich abgeschlossene Jahresarbeit ist eine Voraussetzung für die Meldung zum Realschulabschluss und Abitur. Sollte zu den festgesetzten Abgabeterminen der praktischen und schriftlichen Jahresarbeit keine akzeptable Arbeit vorliegen, kann bei nachvollziehbaren Gründen ein Nachprüfungstermin zwischen den Fasnachts- und Osterferien festgesetzt werden. Einen weiteren Aufschub zur Fertigstellung gibt es nicht.
siehe: Feste und Veranstaltungen > Jahresarbeiten
Schüler:innen, die die Schule zwischen der 10. und der 12. Klasse verlassen wollen, können den Hauptschulabschluss am Ende eines Schuljahres erwerben. Die Erziehungsberechtigten teilen zu Beginn des Schuljahres dem/der Klassenbetreuer:in schriftlich ihren Wunsch mit, und die Schule beantragt daraufhin beim Staatlichen Schulamt den Hauptschulabschluss.
In der Regel kann auf eigenen Wunsch der Hauptschulabschluss am Ende der 10. Klasse erworben werden, wenn der/die Schüler:in die Schule verlassen möchte. Ansonsten geschieht dies am Ende der 11. Klasse auf Anraten des Lehrkollegiums.
Dazu werden von den Fachlehrer:innen die Beurteilungen des Waldorfzeugnisses in Noten umgesetzt und dieses Notenzeugnis zusammen mit dem Waldorfschulzeugnis und je einer schriftlichen Klassenarbeit in Deutsch, Englisch und Mathematik aus dem jeweiligen Schuljahr beim Staatlichen Schulamt eingereicht. Dieses stellt die Gleichwertigkeit fest, wenn die Arbeiten und ihre Beurteilung dem Niveau der Hauptschule entsprechen und die Noten das Bestehen der Hauptschulabschlussprüfung gewährleisten. In Ausnahmefällen können außerdem auch Epochenhefte vorgelegt werden.
Schüler:innen der Mittleren-Reife-Gruppe, legen im 12. Schuljahr in den Monaten Dezember oder Januar ihre Eurokomprüfung und im Frühjahr/Sommer dieses Schuljahres ihre Realschulprüfung ab.
Staatliche Schulabschlüsse:
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Freie Waldorfschule Lörrach e.V.
Inzlingerstr. 51
79540 Lörrach-Stetten
Tel. 07621-550 450
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