Die Finanzierung von Schulen in Freier Trägerschaft wurde gesetzlich bedingt auf eine neue Basis gestellt. Künftig sollen Schulen in Freier Trägerschaft 80 % erhalten. Dies wurde in einem Urteil
des Verwaltungsgerichtshofes festgehalten und ist im Rahmen des Privatschulgesetzes Baden-Württemberg rückwirkend zum 1.8.2017 in Kraft getreten.
Das Schulgeld errechnet sich aus dem Regelschulbeitrag mit Offenlegung (prozentual am Haushaltsnettoeinkommen) oder ohne Offenlegung (fester Regelschulbeitrag). Jeweils zuzüglich der
Solidaritätszugabe, deren Höhe von jedem Elternhaus frei festlegbar ist.
Das Schulgeld wird in einem Gespräch mit der Geschäftsführung im Rahmen der Beitragsordnung festgelegt. Bei der Festlegung werden Geschwister an unserer Waldorfschule (Geschwisterbonus)
sowie weitere Faktoren miteinbezogen, sodass der Schulbeitrag je Schüler:in solidarisch errechnet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in der Schuldgeldtabelle.
Sollten Sie noch Fragen zum Schulbeitrag allgemein oder zur Festlegung des Beitrags haben, beantwortet diese gerne Margit Heusch, unsere Ansprechpartnerin für buchhalterische Themen:
Margit Heusch
Tel. 07621 550 45 12
margit.heusch@fwsloe.de