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  3. Hinweise zur Corona-Situation

Hinweise zur Corona-Situation

Kultusministerium Baden-Württemberg

Finden Sie hier die aktuellen Informationen und Verordnungen für Schulen. 

Der Zutritt zum Schulgelände und zu schulischen Veranstaltungen ist ab sofort (für alle Besucher:innen) wieder ohne Testnachweis möglich. Die 3G-Regelung und die Maskenpflicht entfallen.

(Quelle: Informationsschreiben vom Kultusministerium vom 14.04.22)

Hier finden Sie die Elternbriefe an die Schulgemeinschaft in chronologischer Reihenfolge.

Nachricht vom 18.03.22

 

Liebe Eltern,

 

wie Sie sicherlich bereits der Pressemeldung aus dem Kultusministerium entnommen haben, gibt es ab Montag, 21. März 2022, zwei Neuerungen:

  1. Die Testungen für Schüler:innen werden auf zweimal wöchentlich reduziert. Neue Testtage sind wieder Montag und Donnerstag.
  2. Bei Auftreten eines positiven Falls in einer Klasse entfällt die fünf Schultagetestpflicht.

Da wir noch keine detaillierten Informationen oder Verordnungen erhalten haben, können weitere kurzfristige Änderungen hinzukommen. Bis dahin gilt, dass alle weiteren Verordnungen Bestand haben.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Alles Gute,

mit besten Grüßen

 

Valérie Ralle

 

Geschäftsführerin

 

Nachricht vom 10.02.2022

 

Liebe Eltern der Klassen 1-4,

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass ab Montag, 14. Februar 2022, eine angepasste Corona Verordnung Schule in Kraft treten wird, die vor allem eine Anpassung bei auftretenden positiven Fällen in den Klassen 1-4 – siehe Corona Verordnung Schule vom 14.02.2022 sowie das Schreiben von Herrn MD Hager-Mann vom 08.02.2022 – vorsieht wie auch die vorübergehenden Ausnahmen von der Testpflicht angepasst hat.

 

1. Änderungen bei auftretendem positiven Fall in Klasse 1-4

 

Bei Auftreten eines positiven Testbefundes bei einem Kind einer Klasse gilt eine tägliche Testpflicht für nicht-quarantänebefreite Kinder für fünf Schultage unter Aufsicht in der Schule.

Daher haben wir uns als Kollegium entschieden, die Testungen für die Klassen 1-4 ab Montag, 14.02.2022, grundsätzlich und ausschließlich in der Schule durchzuführen. Wir halten es für pädagogisch wichtig, dass hier eine Gewohnheit und Sicherheit für die Kinder entstehen kann und nicht der dauernde Wechsel der Testungen zwischen Elternhaus und Schule. Wir sind uns bewusst, dass dies eine Änderung darstellt und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!

Die Testungen werden in einem ruhigen vertrauten Rahmen des eigenen Klassenzimmers von den Klassenlehrer:innen begleitet. Die Klassenlehrer:innen werden jeweils zu zweit in der Klasse sein, um die Kinder zu unterstützen.

Uns ist bewusst, dass dies eine Änderung vor allem für die Kinder darstellt. Daher möchten wir Sie bitten, dies zuhause zu besprechen, damit in der Schule ein ruhiger Ablauf erfolgen kann.

In der Anlage erhalten Sie die dafür notwendige Einverständniserklärung, die bitte von Ihnen als Erziehungsberechtigte ausgefüllt und unterschrieben morgen, Freitag, 10.02.2022 oder spätestens am Montag, 14.02.2022, Ihren Kindern mit in die Schule gegeben werden muss. Sollte am Montag die Einverständniserklärung nicht vorliegen, müssen wir Ihr Kind wieder von Ihnen abholen lassen.

Herr Klapproth und Herr Dau werden diese wie gewohnt morgens am Eingang einsammeln.

 

2.   Vorübergehende Ausnahmen von der Testpflicht:

Die Schüler:innen können eine vorübergehende Ausnahme von der Testpflicht erwirken, wenn folgende Optionen vorliegen und diese im Schulbüro nachgewiesen sind:

·         Zwei Impfungen gegen das Corona-Virus, die letzte Impfung liegt mindestens 15 Tage zurück. Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der zweiten Impfung.

·         Nur genesen – ohne zusätzliche Impfung – der dazugehörige PCR-Nachweis liegt mindestens 28 Tage zurück. Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der Probeentnahme.

 

Bitte sorgen Sie dafür, dass der entsprechende Nachweis im Schulbüro vorliegt. Vorher kann keine vorübergehende Ausnahme der Testpflicht in Anspruch genommen werden.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Annika Kettelhack, Christiane Wehnert, Barbara Krohm, Patrick Greiner, Valérie Ralle

TFK – Team für Koordination

 

 

Nachricht vom 10.02.2022

 

Liebe Eltern der Klassen 5-13,

ab Montag, 14.02.2022, tritt eine neue Corona Verordnung Schule in Kraft, die eine Anpassung für eine vorrübergehende Ausnahme von der Testung ermöglicht:

Die Schüler:innen können eine vorübergehende Ausnahme von der Testpflicht erwirken, wenn folgende Optionen vorliegen und diese im Schulbüro nachgewiesen sind:

·        Zwei Impfungen gegen das Corona-Virus, die letzte Impfung liegt mindestens 15 Tage zurück. Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der zweiten Impfung.

·         Nur genesen – ohne zusätzliche Impfung – der dazugehörige PCR-Nachweis liegt mindestens 28 Tage zurück. Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der Probeentnahme.

Bitte sorgen Sie dafür, dass der entsprechende Nachweis im Schulbüro vorliegt. Vorher kann keine vorrübergehende Ausnahme der Testpflicht in Anspruch genommen werden.

 

Die Befreiung durch die sogenannte Booster-Impfung (dreifach-geimpft) bleibt selbstverständlich bestehen und muss nicht erneut vorgelegt werden.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin


Nachricht vom 20.01.22

Liebe Eltern,

 

bitte beachten Sie die ab sofort gültige Präzisierung der Befreiungsoptionen von der Testpflicht für Schüler:innen:

 

Wer ist von der Testpflicht ausgenommen? (vgl. aktuelle CoronaVO Schule §3 bzw. §14)

Von der Testpflicht ausgenommen sind nur noch Personen (Lehrkräfte, Schüler:innen, Schulpersonal)
- mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ (dreifach geimpft) oder
- Genesene, die eine Impfung und die Auffrischungsimpfung – (zweifach geimpft) nachweisen können.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Valérie Ralle

 

Geschäftsführerin

 

 


 

Nachricht vom 08.01.22

 

Liebe Eltern,

 

wir wünschen Ihnen ein frohes neues und vor allem gesundes Jahr 2022 und hoffen, dass Sie die Weihnachtstage nutzen konnten, um zur Ruhe zu kommen und neue Kraft zu tanken.

Am Montag, 10. Januar 2022, startet die Schule wieder und wir erwarten vom Kultusministerium neue Verordnungen, über die wir Sie dann rechtzeitig in Kenntnis setzen werden. Vorab können wir Ihnen bereits folgende wichtige Informationen weitergeben:

 

1.  Alle Schüler:innen  - auch geimpfte und genesene Schüler:innen - von Klasse 1-13 werden in der ersten Schulwoche täglich getestet. Wie gehabt, die Klassen 1-4 zuhause, die Klassen 5-13 in der Schule.

 

2.   Ab der zweiten Schulwoche sollen die Testungen – wie Ihnen bekannt – wieder drei Mail wöchentlich erfolgen (Montag, Mittwoch, Freitag). Neue Testkits für die Klassen 1-4 werden den Kindern am Montag über Ihre Klassenlehrer:innen mit nach Hause gegeben.

 

3.   Es besteht die Möglichkeit, sich von den Testungen ab Montag, 17. Januar 2022, zu  befreien, wenn folgende Optionen mit Nachweis erfüllt werden:

 

a.    Drei vollständig abgeschlossene Impfungen oder

b.    Zwei vollständige Impfungen plus 14 Tage nicht älter als drei Monate oder

c.    Genesen und eine Impfung plus 14 Tage nicht älter als drei Monate

 

Der Nachweis kann im Schulbüro zu den Ihnen bekannten Öffnungszeiten vorgelegt werden. Der Nachweis muss auch erbracht werden, wenn dieser bereits im alten Kalenderjahr vorgelegt worden ist. Wir haben uns aus organisatorischen Gründen dazu entschieden, die erste Schulwoche alle Schüler:innen zu testen, um den logistischen Aufwand der Nachweispflicht nicht auf den Montagmorgen zu konzentrieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start.

 

Es grüßt Sie herzlich

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

 

 


Nachricht vom 16.11.2021

 

 

Liebe Eltern,

 

wie bereits angekündigt tritt ab morgen die Alarmstufe ein. Dies bedeutet, dass die Maskenpflicht für alle Klassenstufen (1-13) in den Unterrichts- und Betreuungsräumen, Begegnungsflächen und allen innenliegenden Aufenthalten durchgängig gilt. Die Ausnahme besteht lediglich im Freien sowie bei Nahrungsaufnahme.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin


Nachricht vom 07.11.21

 

Liebe Eltern,

 

das Gesundheitsamt Lörrach hat die Warnstufe verkündet. Für unseren Schulbetrieb bedeutet diese Änderung, dass bis auf Weiteres bei allen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen die 3G-Regel insofern erweitert wird, dass für Getestete der Nachweis eines PCR-Testes Pflicht ist. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein (CoronaVO §10).

 

Eine Ausnahme gilt nach Rücksprache mit dem Kultusministerium ausschließlich für Elternabende einer Klasse – hier reicht weiterhin der Nachweis eines Anti-Gen-Schnelltests einer anerkannten Teststelle.

 

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin


Nachricht vom 17.10.21

 

Liebe Eltern,

 

wir haben ein Schreiben aus dem Kultusministerium (Herr Daniel Hager-Mann, 15.10.2021) vorliegen und möchten Sie daher über die gültigen Änderungen ab Montag, 18.10.21, informieren. Die neuen Verordnungen folgen in den kommenden Tagen, so dass hier noch eventuelle Anpassungen erwartet werden können.

 

Klasse 1-4:

Keine Maskenplicht im Klassenzimmer oder in der Hüte. Auf allen weiteren Begegnungsflächen außerhalb des Klassenzimmers/der Hüte gilt weiterhin die Maskenpflicht.

 

Klasse 5-13:

Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum: Sitzen die Schüler:innen im Klassenzimmer oder in der Hüte am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht. Bei Bewegung gilt die Maskenpflicht sowie weiterhin auf allen Begegnungsflächen außerhalb des Klassenzimmers/der Hüte. 

 

Für alle gilt:

1.   Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht sofort wieder im Unterrichtsraum gilt: 

a.    Eintritt der sog. „Alarmstufe“: Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht wieder im Klassenzimmer und in der Hüte. Die Alarmstufe wird durch das Lörracher Gesundheitsamt bekannt gegeben.

b.    Auftreten einer Infektion in einer Klasse: Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in einer Klasse auf, gilt die Maskenpflicht wieder im Klassenzimmer/Hüte für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).

2.   Die Testpflicht gilt ab sofort auch bei Klassenfahrten und allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Die Testkits werden in ausreichender Anzahl von den Lehrer:innen mitgenommen.

3.   Für das Singen im Unterricht gelten folgende Regeln: 

a.    ohne Maske, aber mit einem Mindestabstand von zwei Metern (wie bisher),

b.    mit Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Auch dann sollte der Abstand jedoch so groß sein, wie die räumlichen Verhältnisse es zulassen. 

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sonntag.

 

Mit herbstlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 10.09.2021

 

Liebe Eltern,

 

wir hoffen, dass Sie die Sommerferien genießen konnten und sich mit Ihren Familien erholt haben.

Wir möchten Ihnen hier die neuesten Informationen für den Start in das neue Schuljahr überreichen. Wir freuen uns alle auf Ihre Kinder!

Bitte denken Sie daran, dass am Montag, 13.09.21, für die Klasse 1-11 der Unterricht bis 11:20 Uhr geht. Die Klassen 12 und 13 betrifft dies nicht. Sie haben regulären Unterricht.

Die Hüte ist selbstverständlich bis 17 Uhr geöffnet.

 

Die Stundenpläne werden am Montag an die Kinder ausgeteilt.

 

Herzliche Grüße und einen guten Start!

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 28.07.2021

 

Liebe Eltern,

 

ein Schuljahr mit vielen Herausforderungen neigt sich dem Ende. Wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen als Eltern und Schulgemeinschaft bedanken. Dass Sie uns durch diese Zeit begleitet und die neuen Verantwortungen des Homeschoolings in den langen Phasen gemeistert haben.

 

Wir möchten Ihnen bereits heute einen Ausblick auf den Start im September mitgeben. Das Kultusministerium hat uns Eckpunkte für die beiden ersten Schulwochen zukommen lassen:

 

1. Maskenpflicht inzidenzunabhängig von Klasse 1-13

2. Testpflicht

3. Informationen für Reiserückkehrende 

 

Es werden sicherlich weitere Einzelheiten in der letzten Ferienwoche bekannt gegeben, so dass Sie von uns vor Schulbeginn aktuelle Details erfahren. Auch der dann gültige Stundenplan wird an Sie per Mail geschickt werden.

Wir hoffen, dass wir das neue Schuljahr mit einem regulärem Präsenzunterricht für die Klassen starten dürfen.

 

An dieser Stelle möchten wir uns auch von den Kolleg: innen verabschieden, die nicht mehr im September dabei sein werden. Wir wünschen Frau Miclaus, Frau Frendel, Herrn Seefried und Frau Isbert alles Gute für ihre weitere Zukunft und bedanken uns ganz herzlich für die gemeinsame Zeit an der Schule.

 

Begrüßen möchten wir im neuen Schuljahr Herrn Moritz Rathjen, der als Mathematiklehrer Klassen in der Mittel- und Oberstufe übernehmen wird. Auch erhalten wir Unterstützung von Herrn Michael Jaks für den Fachbereich Steinhauen. Beide werden sich an anderer Stelle ausführlich vorstellen.

 

Für die Stelle der Sozialarbeit sind wir bereits im Bewerbungsprozess.

Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien, alles Gute und bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 01.07.2021

 

Liebe Eltern,

 

wie angekündigt kommen hier die Veranstaltungshinweise für die kommenden Wochen. Wir haben die aktuellen Verordnungen als Grundlage genommen.

Wir möchten gerne auf unangenehme und überflüssige Szenen verzichten und bitten deshalb darum, sich daran zu halten.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne unter valerie.ralle@fwsloe.de

 

Ihr ASA-Team

Ingrid Rögels, Jürgen Dau, Valérie Ralle

Nachricht vom 18.06.2021

 

Liebe Eltern,

 

wir haben soeben die ergänzenden Hinweise erhalten, welche ab Montag, den 21. Juni 2021, in Kraft treten:

 

1.   Die Maskenpflicht entfällt teilweise, abhängig von den folgenden Faktoren:

a.    Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Maskenpflicht im Freien. Dies gilt jedoch weiterhin in allen Räumlichkeiten, Gängen, Fluren, Toiletten und in der Nachmittagsbetreuung.

b.   Bei einer Inzidenz unter 35 und wenn zusätzlich innerhalb der letzten 14 Tage kein positiv, mittels PCR-Test festgestellter Fall, vorliegt, entfällt die Maskenpflicht im Freien und in den Unterrichtsräumen sowie in der Nachmittagsbetreuung komplett. Auf den Gängen, Fluren, Toiletten gilt sie weiterhin. Diese Variante gilt für uns ab Montag, 21. Juni 2021!

 

2.   Die Testpflicht wird weiterhin bestehen. Wir haben die Tage auf den Montag und Donnerstag angepasst. Eine Bescheinigung über ein negatives Ergebnis wird den Schüler: innen weiterhin ausgestellt.

3.   Elternabende sind wieder gestattet. Die Einladungen erhalten Sie direkt über Ihre Klassenlehrer- oder Klassenbetreuer: innen. Bitte beachten Sie, dass die Maskenbestimmungen hier gleichwertig angewendet werden. Bei einem Elternabend in Präsenz an der Schule müssen Sie bitte eine der drei Möglichkeiten mitbringen: eine Bescheinigung über

a.    einen negativen Test einer anerkannten Teststelle (ein Selbsttest zuhause reicht nicht aus) oder

b.    genesene Corona-Erkrankung die in den letzten sechs Monaten erfolgt ist oder

c.    eine abgeschlossene Impfung plus 14 Tage

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ohne eine dieser Bescheinigungen Ihnen der Zutritt auf unser Schulgelände nicht gestattet werden kann. Danke für Ihr Verständnis.

4.   Unsere weiteren Hygienevorgaben bleiben bestehen (Lüften, Desinfizieren, Hände waschen).

 

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 06.06.2021

 

Liebe Eltern der 5. bis 13. Klasse,

 

gestern Abend erschienen auf der Homepage des Kultusministeriums die neusten Corona-Schulverordnungen und Anhänge, die bereits ab Montag, 07.06.21(!) in Kraft treten müssen.

In einer schnell einberufenen Gesamtkonferenz haben wir deshalb heute Mittag beschlossen, dass ab morgen alle (!) Schüler:innen in die Schule kommen sollen, d.h., es gibt kein Wechselmodell mehr.

Für die Woche 07. - 11.06.21 gilt der bisherige, ab Montag, dem 14.6.21 gibt es dann einen neuen Stundenplan (Version 7a!).

 

Erfreulicherweise müssen wir "nur" noch zweimal in der Woche testen und zwar am Montag und Mittwoch – dies gilt für alle Klassen und Kolleg:innen! Ein Test gilt für drei Tage, dafür kann jetzt sogar eine Testbescheinigung im Schulbüro bekommen, aus organisatorischen Gründen allerdings erst ab Mittwoch.

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Nur in den Pausen bei Einhaltung des Abstandes von 1,5 m kann diese abgenommen werden. Ebenso bei Nahrungsaufnahme.

 

Nun drücken wir alle ganz fest die Daumen, dass die Inzidenzzahlen auch weiter niedrig bleiben oder gar sinken, so dass wir uns bis zu den Sommerferien als ganze Schule erleben dürfen.

Im Laufe der Woche folgen weitere Informationen zu Schulveranstaltungen wie Elternabenden, Abschlussfeiern, Klassenspiele, Praktika usw.

 

Wir bitten um Entschuldigung für die kurzfristige Information.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Christiane Wehnert                            Valérie Ralle

Gesamtkonferenzleitung                    Schulleitung

Nachricht vom 05.06.2021

 

Liebe Eltern,

 

wir hoffen, Sie hatten ruhige Pfingstferien und konnten ein wenig Kraft tanken.

 

Gerne möchten wir Sie mit der Erinnerung an unsere Mail vom 21. Mai 2021 nochmal an die Beschulung für die kommende Woche erinnern. Der unten beschriebene Modus wird auf jeden Fall für die erste Schulwoche, 7. Juni bis einschließlich 11. Juni 2021, gelten. Sollten die Inzidenzwerte weiterhin stabil oder fallend bleiben, wird es ab dem Montag, 14. Juni 2021, einen neuen Stundenplan geben, bei dem alle Klassen als gesamte Klasse wieder beschult werden.

 

Für die Eltern der Klassen 1-4: die Schule ist heute ab 12 Uhr geöffnet, wenn Sie die vorbereiteten Testpakete für Ihre Kinder noch nicht abgeholt haben.

 

Beschulung für die erste Woche 07.06. – 11.06.21:

Die Klassen 1-4 kommen als gesamte Klassen ohne Wechselbetrieb. Keine Abstandsregeln. Masken- und Testpflicht gelten. Die Klassen 1-4 können sich wieder die Testpakete am stummen Handel für zuhause abholen. Sie sind wieder pro Schüler:in und Klassen gepackt. Die Testungen erfolgen Montags, Mittwochs und Freitag von Ihnen als Eltern zuhause. Bitte geben Sie Ihren Kindern wieder die Bescheinigung mit! Ohne diese Bescheinigung darf Ihr Kind das Schulgelände nicht betreten.

 

Die Klassen 5-13 erhalten Wechselbetrieb. Die Klassen 5-13 werden weiterhin in der Schule die Tests durchführen.

Wechselbetrieb 5-13:

Montag A (Testung)

Dienstag A

Mittwoch B (Testung)

Donnerstag B

Freitag A (Testung)

 

Es gilt der Stundenplan, der vor den Pfingstferien angewendet worden ist.

 

Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start am Montag!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 1.05.2021

 

Liebe Eltern der 1.-8. Klasse,

 

durch die Anzahl der Schulwochen, den Feiertag sowie dem Brückentag gibt es ein großes Ungleichgewicht zwischen den Präsenztagen der A und B Gruppe.

Aus diesem Grund haben die Klassenlehrerinnen beschlossen, an einem Tag die Gruppen zu tauschen. So beträgt der Unterschied nur 1 und nicht 3 Tage. Wir wissen, dass dies für Sie vielleicht organisatorische Konsequenzen hat und möchten Sie deshalb möglichst frühzeitig darüber informieren.

 

Die Beschulung bis zu den Pfingsferien ist somit wie folgt:

 

Mo 03.05. A (Testung)

Di 04.05. A

Mi 05.05. B (Testung)

Do 06.05. B

Fr 07.05. B (Testung)

 

Mo 10.05. B (Testung)

Di 11.05. A statt B (Testung)

Mi 12.05. A

 

Mo 17.05. A (Testung)

Di 18.05. A

Mi 19.05. B (Testung)

Do 20.05. B

Fr 21.05. B (Testung)

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

Annika Kettelhack

Leitung der Unter- und Mittelstufenkonferenz

Nachricht vom 27.04.2021

 

Liebe Eltern der Klasse 1-13,

 

hiermit möchten wir Sie über zwei wichtige Punkte der neuen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes informieren:

 

1.   Erhöhung der Testungen auf drei Mal wöchentlich:

Bisher sah die CoronaVO vor, dass bei einem Wechselunterricht eine Testung pro Woche bei einer Anwesenheit von maximal drei Tagen in Folge ausreicht. Diese Regelung lässt das Bundesrecht nun nicht mehr zu, d. h., auch im Falle von Wechselunterricht sind zwingend zwei bzw. drei Testungen in jeder Schulwoche durchzuführen. Dies bedeutet für die Klassen, dass Montag, Mittwoch und Freitag Testungen vorzunehmen sind:

a)  Klassen 1-4:

Sie können weitere gepackte Tests pro Kind am stummen Handel ab Mittwoch, 28.04.21, in der jeweiligen Klassenkiste abholen. Sie sind namentlich beschriftet. 

b)  Notbetreuung 1-4:

Die Kinder, die ebenso die Notbetreuung in Anspruch nehmen, haben in der Notbetreuungsbox am stummen Handel ab Mittwoch, 28.04.21, weitere gepackte Tests, die zu Abholung bereit liegen. Sie sind namentlich beschriftet.

c)   Notbetreuung 5-7 und Klassen 5-12:

In der Schule finden bis auf weiteres am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils die Selbsttestungen bei den Schüler:innen statt.

 

2.   lnzidenz von 165 maßgeblich

Aus der KM-Mitteilung von Herrn Ministerialdirektor Föll vom 23.04.21:

„Die wesentlichste Änderung betrifft den maßgeblichen lnzidenzwert pro 100.000 Einwohner, der für die Untersagung des Präsenzunterrichts mit Ausnahme der Notbetreuung maßgeblich ist. Er wird von bisher 200 auf 165 herabgesetzt. Sofern also in einem Stadt- oder Landkreis das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-lnzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner festgestellt und ortsüblich bekannt gemacht hat, ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag einzustellen.“

 

Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Wir stellen in diesem Fall wieder auf den Fern- und Onlineunterricht um.

 

Alles Gute weiterhin!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 16.04.2021

 

Liebe Eltern,

 

ergänzend möchten wir Ihnen noch einige erweiterte Informationen mit auf den Weg geben, die Sie bitte mit Ihren Kindern besprechen:

Laut den Informationen des Kultusministeriums gelten ab Montag, 19.04.21, weiterhin nachstehende AHA-L-Regeln:

 

1.   Die Pflicht, eine medizinische Maske oder einen den Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards entsprechenden Atemschutz zu tragen, gilt für alle Klassenstufen und Personen auf dem Schulgelände

2.   Während der Pausen auf dem Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt.

3.   Abstandgebote in den Klassenräumen

4.   Regelmäßiges Händewaschen und wenn nötig desinfizieren

5.   Regelmäßiges Lüften

 

Die Klassenlehrer:innen und –betreuer:innen werden dies ebenso mit Ihren Kindern in der ersten Präsenzwoche besprechen.  

 

Alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 16.04.2021

 

Liebe Eltern der Klassen 1-4,

 

der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz an den Schulen des Landes hat für die Schülerinnen und Schüler größte Bedeutung. Der Präsenzunterricht ist weder im Hinblick auf den Lernerfolg noch auf die notwendigen Sozialkontakte durch einen Fernunterricht hinreichend zu ersetzen.

 

Wir als Schule haben uns entschieden, die Umsetzung der Teststrategie unserer Schülerinnen und Schüler der 1. – 4. Klasse in Ihre Hände als Eltern bzw. Personensorgeberechtigten zu geben. Wir erachten dies als wertvoller, da Ihr Kind sich in einem geschützten, vertrauten Rahmen befindet und eine Testung so für alle Beteiligten angstfrei verläuft.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Wir stellen Ihnen für jedes Kind 4 Antigen-Schnelltests zur Verfügung, so dass die ersten 4 Wochen durch den Wechselunterricht abgedeckt sind. Es handelt sich dabei um sogenannte „Nasaltests“, bei dem aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) ein Abstrich entnommen wird. Bei dem Test handelt es sich um das SARS-COV-2 Antigen Rapid Test Kit. Eine genaue Anleitung zur Durchführung finden Sie in dem Test selbst.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie aus dem ebenfalls angehängten Informationsschreiben des Kultusministeriums, sowie unter folgendem Link:

 

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021#anker9108528.

 

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Informationen zum Umgang mit einem positiven Testergebnis (Anlage 3_ Vorgehen positives Testergebnis häuslicher Bereich).

 

Sie können diese an der Schule (Fahrradständer, stummer Handel) zu folgenden Zeiten abholen:

 

 

   Freitag 16.04.2021 von 15:00 – 18:00 Uhr

   Samstag 17.04.2021 von 12:00 - 15:00 Uhr

 

 

 

Bitte führen Sie an den Präsenztagen oder in der Notbetreuungszeit Ihres Kindes ab dem 19.4.2021 am Montag bzw. am Mittwoch vor dem Gang zur Schule oder zur Notbetreuung einen Schnelltest bei Ihrem Kind durch.

 

Der Wechselunterricht findet wie folgt statt (an den fett gedruckten Tagen finden die häuslichen Testungen statt). Die Gruppeneinteilungen und Stundenpläne erhalten Sie separat von den Klassenlehrerinnen:

 

Woche 1:

Mo/Die

Mi/ Do/ Fr

 

Gr. A

Gr. B

  

 

 

Woche 2:

Mo/Die

Mi/ Do/ Fr

 

Gr. B

Gr. A

 

Die Ein- und Ausgänge:

Klasse 1-3/Notbetreuung: Talstraße 

Klasse 4: Inzlingerstraße links neben dem Schulbüro.

 

Die Durchführung des Tests muss mit dieser Bescheinigung (2_Bescheinigung-Abgabe Schule) dokumentiert und bestätigt werden. Bitte füllen Sie diese jeden Montag und jeden Mittwochmorgen nach dem Schnelltest aus und geben diese Ihrem Kind am selben Tag mit in die Schule. Ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin der Schule sammelt diese morgens beim Betreten des Schulgeländes ein.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihr Kind ohne diese Bescheinigung wieder nach Hause schicken müssen.

Die Schulen erfassen und dokumentieren die durchgeführten Testungen ohne Angabe von Namen.

 

Wenn Sie nicht an der Teststrategie teilnehmen:

 

Bitte melden Sie Ihr Kind schriftlich vom Präsenzunterricht ab und informieren Sie diesbezüglich den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, bzw. den Klassenbetreuer/ Klassenbetreuerin und das Schulbüro. Eine Abmeldung per E-Mail ist ausreichend.

 

Nicht von der indirekten Testpflicht betroffen sind:

 

Von einer Coronainfektion genesene Personen sind nicht von der indirekten Testpflicht betroffen. Eine genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügt. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der Befreiung von der indirekten Testpflicht höchstens 6 Monate zurückliegen.

 

Vorgehen: Ist ihr Kind davon betroffen, bringen Sie bitte den Nachweis bevor Ihr Kind das Schulgelände betritt ins Schulbüro.

 

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen, für Ihre Unterstützung durch die Wahrnehmung des Testangebots.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 16.04.2021

 

Liebe Eltern der Klasse 5-13,

 

der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz an den Schulen des Landes hat für die Schülerinnen und Schüler größte Bedeutung. Der Präsenzunterricht ist weder im Hinblick auf den Lernerfolg noch auf die notwendigen Sozialkontakte durch einen Fernunterricht hinreichend zu ersetzen. Er soll deshalb weiterhin gewährleistet und gesichert werden, soweit es das Pandemiegeschehen zulässt.


An unserer Schule werden die Testungen ab dem 19. April 2021 an den Präsenztagen Ihres Kindes am Montag und am Mittwoch durchgeführt.


Der Wechselunterricht findet wie folgt statt (an den fett gedruckten Tagen finden die Testungen statt). Die Gruppeneinteilungen und Stundenpläne erhalten Sie separat von den Klassenlehrer:innen/-betreuer:innen:

 

Woche 1:

Mo/Die

Mi/ Do/ Fr

 

Gr. A

Gr. B

 

 

 

Woche 2:

Mo/Die

Mi/ Do/ Fr

 

Gr. B

Gr. A

 

Die Eingänge der Klassen:

Klasse 5 und 6: Inzlinger Str. links neben dem Schulbüro 

Klasse 7-13: Inzlinger Str. rechts neben dem Schulbüro

 

Für die Schülerinnen und Schüler stehen sogenannte „Nasaltests“ zur Verfügung. Die Schülerin bzw. der Schüler führt bei Schulbeginn im geschützten Rahmen des Klassenraumes und unter Aufsicht und Anleitung eines Lehrers oder Lehrerin an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum mit dem SARS_CoV-2-Antigen Rapid Test Kit durch. Die Probeentnahme ist dadurch sicher, schmerzfrei und bequem auch von jüngeren Kinder selbstständig durchzuführen. Unser Kollegium hat eine Schulung zur Anleitung durch einen Arzt erhalten.

 

Nachdem die Schüler den Selbsttest durchgeführt haben, werden diese gesammelt und von den Sicherheitsbeauftragten unserer Schule klassenweise unter datenschutzkonformen Bedingungen separat ausgewertet. Falls es in einer Klasse bei einem Schüler zu einem positiven Ergebnis kommt, wird die gesamte Klasse nach Hause geschickt und der betroffene Schüler durch unsere Sozialarbeiterin Frau Isbert betreut. Der Schüler und Frau Isbert werden dann in einer geschützten Räumlichkeit auf die Abholung warten. Wir möchten so gewährleisten, dass die Situation pädagogisch wertvoll aufgefangen werden kann.

 

Die restliche Klasse bleibt dann bis zum negativen PCR-Testergebnis des zuvor durch den Selbsttest positiv getesteten Schülers zu Hause. Sie erhalten dann in dieser Zeit Fernunterricht.

 

Alternative zur Selbsttestung an der Schule:

  • durch Vorlage der Bescheinigung eines anderen Anbieters über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests nach §4a der CoronaVO, wobei die Vorlage am Tag des Testangebots der Schule erfolgen muss und die zugrunde liegende Testung nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Nicht von der indirekten Testpflicht betroffen sind:

    Von einer Corona Infektion genesene Personen sind nicht von der indirekten Testpflicht betroffen. Eine genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Corona Virus verfügt. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der Befreiung von der indirekten Testpflicht höchstens 6 Monate zurückliegen.

    Vorgehen: Ist ihr Kind davon betroffen, bringen Sie bitte den Nachweis bevor Ihr Kind das Schulgelände betritt, ins Schulbüro. 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Für Schüler, die am 19.4./ 20.4.2021 im Präsenzunterricht sind:

Die Einwilligung (Anlage 2_Einverständniserklärung zur Teilnahme) muss zwingend am Montag, den 19.04.2021 der Schule vorliegen. Bitte geben Sie ihrem Kind die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung am 19.4.2021 morgens mit. Die Lehrperson wird diese einsammeln. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir ohne Ihre Einwilligung zur Testung Ihr Kind nach Hause schicken müssen.

 

Für Schüler, die vom 21.4.- 23.4.2021 im Präsenzunterricht sind:

Die Einwilligung (Anlage 2_Einverständniserklärung zur Teilnahme) muss zwingend am Mittwoch, den 21.04.2021 der Schule vorliegen. Bitte geben Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung am Mittwoch, den 21.4.2021 Ihrem Kind morgens mit. Die Lehrperson wird diese einsammeln. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir ohne Ihre Einwilligung zur Testung Ihr Kind nach Hause schicken müssen.

 

Für Schüler, die nicht an der Teststrategie teilnehmen werden:

Bitte melden Sie ihr Kind schriftlich vom Präsenzunterricht ab und informieren Sie diesbezüglich den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin bzw. den Klassenbetreuer/ Klassenbetreuerin und das Schulbüro. Eine Abmeldung per E-Mail ist ausreichend.

 

Notbetreuung ab 19.4.2021 bis 23.4.2021 für Schüler der Klassen 5-7:

Geben Sie Ihrem Kind die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung am 1. Tag der Notbetreuung mit, sofern Sie diese nicht an einem vorausgegangenen Präsenztag bereits abgegeben haben. Ihr Kind wird den Selbsttest dann unter Anleitung und Aufsicht einer geschulten Mitarbeiterin der Hüte selbstständig durchführen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir ohne Ihre Einwilligung zur Testung Ihr Kind nach Hause schicken müssen.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der beigelegten Information des Kultusministeriums oder unter folgendem Link https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021.

 

Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 03.04.2021

 

Liebe Eltern,

 

wir möchten Sie auf diesem Wege informieren:

 

Die Beschulung ab dem 12. April:

1. Ab Montag, 12. April gehen die Klassen 1-11 wieder in den Fern- und Onlineunterricht. Der geltende Stundenplan für die Klassen 7-11 wird an Sie direkt über die Klassenbetreuer-/Klassenlehrer:innen verschickt.

2. Die Notbetreuung für die Klassen 1-7 wird wieder eingeführt. Anmeldung erfolgt wie gehabt direkt über Frau Heckmann:  rebecca.heckmann@fwsloe.de.

3. Für die Woche 12. April - 16. April  gilt eine freiwillige Testung für die Kinder der Notbetreuung und das Betreuungspersonal. Die entsprechenden Schreiben (Information über die Testungen, Einverständniserklärungen etc.) erhalten Sie am Freitag, 9. April 21.

4. Für die Klassen 12A, 12B und 13 werden Sie Informationen am Donnerstag, 8. April 21, erhalten, in welcher Form der Unterricht ab Montag, 12. April , stattfinden wird (Online- und Präsenzunterricht).

 

Die Aussicht ab dem 19. April:

1. Ab dem 19. April soll ein Wechselbetrieb in allen Klassenstufen eingeführt werden, sobald das aktuelle Infektionsgeschehen dies zulässt.

2. Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Sobald wir weitere Einzelheiten erfahren, werden Sie umgehend informiert.

 

Wir wünschen Ihnen erholsame Ostertage und alles Gute.

 

Mit frühlingshaften Grüßen

 

Valérie Ralle

 

Nachricht vom 20.03.2021

 

Liebe Eltern,

 

das Kultusministerium hat nun die neue Verordnung auf der Homepage veröffentlicht.

 

Ab Montag, 22.03.21, gilt nun ebenso eine Maskenpflicht für die Grundschulklassen und die Betreuungsangebote wie unsere Hüte.

 

Es gilt außerdem das Tragen einer medizinischen OP-Maske oder FFP2-Maske im Innen- und Außenbereich als Pflicht.

 

An dieser Stelle möchte ich Sie auf einen Punkt aufmerksam machen:

  1. Zur Zeit können Sie weiterhin Ihr Kind mit einem kurzen Schreiben von der Präsenzbeschulung abmelden. Reichen Sie dieses Schreiben bitte im Schulbüro ein und informieren Sie Ihre Klassenlehrerin. Es gilt dann die Pflicht zum Fernlernunterricht.

Gerne möchte ich Ihnen noch rückmelden, dass die Informationspolitik des Kultusministeriums nicht immer unseren eigenen Gepflogenheiten entspricht. Als Schule haben wir bis jetzt noch kein Schreiben erhalten. Uns ist es ein großes Anliegen Sie als Eltern stets so schnell und zeitnah über die aktuellen Informationen in Kenntnis zu setzen. Und dabei ist es uns wichtig, verlässliche Details weitergeben zu können. Dies erfordert für uns alle ein wenig Geduld.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ein schönes Wochenende.

 

Mit freundlichen Grüßen

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 12.03.2021

 

Liebe Eltern,

 

nachfolgend finden Sie die Einzelheiten für die Beschulungssituation ab Montag, 15.03.2021. Diese gelten vorrausichtlich bis 26.03.2021.

 

 

1.   Klasse 1-4 werden regulär als ganze Klasse ohne Abstandsregeln von 07:45 – 11:40 Uhr beschult. Es gilt weiterhin keine Maskenpflicht für die Schüler*innen. Den jeweiligen Stundenplan erhalten Sie direkt von Ihrer Klassenlehrerin. Bitte beachten Sie unbedingt die Eingänge, die für das Bringen und Abholen gelten:

a.   Klasse 1: Eingang Talstraße

b.   Klasse 2: Eingang Talstraße

c.    Klasse 3: Eingang Talstraße

d.   Klasse 4: Eingang links dem Schulbüro

 

2.   Klassen 5 und 6 werden in je zwei Gruppen (5a und 5b, 6a und 6b) gleichzeitig beschult. Es gilt eine Maskenpflicht in allen Bereichen.

Die Einteilungen und den aktuellen Stundenplan erhalten Sie in einer separaten Mail von Ihrer Klassenlehrerin. Die Trennung der Klassen erfolgt aufgrund der Abstandsregelungen, die wir in den Unterrichten gewährleisten müssen. Bitte beachten Sie unbedingt die Eingänge, die für das Bringen und Abholen gelten. Wenn die Kinder selbständig zur Schule kommen, erklären Sie es Ihnen bitte genau. An den Eingängen wird jeweils eine Person sein, die Ihre Kinder in Empfang nehmen wird.

a.   Klasse 5: Eingang Inzlinger Str., Seitengang des Werkhauses. Die 5-Klass-Kinder, die mit einem Fahrrad zur Schule kommen, nehmen ihr Fahrrad mit auf den ausgewiesenen Pausenbereich.

b.   Klasse 6: Eingang links neben dem Schulbüro

 

3.   Die Hüte für die Kinder der Klassen 1-6 kann regulär in Anspruch genommen werden. Bitte geben Sie Frau Heckmann unter rebecca.heckmann@fwsloe.de rechtzeitig vor Samstag, 13.03.2021, 18 Uhr Bescheid, wenn Sie die Betreuung in Anspruch nehmen möchten. Das Essen ist wie bekannt über MensaMaxx zu buchen.

 

4.   Die Klassen 7-11 erhalten weiterhin Onlineunterricht nach Stundenplan. Es gab hier einige Änderungen, so dass Ihre Klassenlehrerinnen oder Klassenbetreuer*innen Ihnen die neuen Pläne in einer Mail zukommen lassen werden.

 

5.   Bitte nehmen Sie für die Notbetreuung der Klasse 7 mit Frau Heckmann Kontakt auf.

 

6.   Die Abschlussklassen 12 und 13 erhalten weiterhin Präsenzunterricht. Auch hier gab es ein paar Stundenverschiebungen. Der neue Stundenplan kommt über die Klassenbetreuer*innen.

 

7.   Eltern dürfen leider weiterhin nicht auf unser Schulgelände. Das Schulbüro kann jedoch jederzeit zu den Öffnungszeiten auch ohne Terminabsprache besucht werden. Wir freuen uns auf Sie.

 

Alles Gute für Sie und vielen Dank für das Durchhaltevermögen bei Ihnen allen!

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

 

Nachricht vom 05.03.2021

 

Liebe Eltern,

 

nachfolgend finden Sie die Informationen über die Beschulung in der kommenden Woche:

Beschulung für die Woche 08.03. bis 12.03.21:

  1.  Klassen 1 und 3 werden in Präsenz von 07:45 Uhr bis 11:40 Uhr beschult.
    Die Klassen werden in jeweils zwei konstante Gruppen unterteilt. Eine reguläre Hüte wird angeboten.

    Klassen 2 und 4 erhalten Fernlernunterricht zuhause – die Notbetreuung steht Ihnen unter bekannten Rahmenbedingungen zur Verfügung.

  2. Hüte:

    Wir möchten die Eltern der Klassen 1 und 3 hiermit darauf hinweisen, die reguläre Hüte, wenn Ihre Kinder in Präsenz beschult werden, bitte nur unter Ausnahmebedingungen in Anspruch zu nehmen, da wir personell an unsere Kapazitätsgrenzen kommen. Da wir parallel die Notbetreuung für die nicht-beschulten Klassen gewährleisten müssen.

  3. Beschulung Klasse 5-11
    Für die Klassen 5-6 wird weiterhin Fernunterricht, für die Klassen 7-11 Onlineunterricht nach Stundenplan angeboten.

  4. Beschulung Klasse 12A, 12B, 13:

    Die Abschlussklassen werden fortwährend in Präsenz unterrichtet. Der entsprechende Stundenplan bleibt erhalten. 

  5. Hygiene- und Wegekonzept:
    Der Unterrichtsbeginn bleibt bei 07:45 Uhr. Es wäre wichtig, dass alle Kinder bitte auch bis 07:35 Uhr gebracht worden sind oder aber sich dann an der Schule befinden. Das erleichtert uns den gemeinsamen Start.

    Die Kinder werden bereits an den jeweiligen Eingängen in ihre bekannte A- und B-Gruppen geteilt. So wird an jedem Eingang wieder eine Begrüßungsperson die Woche stehen. 

 Das Bringen und die Abholung der Kinder für die Präsenzbeschulung:

  • Klasse 1: Eingang Talstraße
    Klasse 3: Eingang Inzlinger Str. links neben dem Schulbüro
  • Das Bringen und die Abholung der Kinder für die Notbetreuung bleiben ebenso Eingang Talstraße. Bei Abholung bitte klingeln. Die Kinder werden Ihnen rausgeschickt.
  •  Abholung Hüte: Eingang Talstraße. Bei Abholung bitte klingeln. Die Kinder werden Ihnen rausgeschickt.
  • Ihre Bestellungen des Essens für Hüte und Notbetreuung sind weiterhin möglich. Bitte wählen Sie den Weg über MensaMaxx.

6. Maskenpflicht: Es gilt weiterhin keine Maskenpflicht für die Klassen 1-4. Jedoch für alle anderen Personengruppen an der Schule sowie für die Klassen 5-13. Bitte sorgen Sie dafür, dass ausschließlich medizinische Masken beim Betreten der Schule getragen werden. Ein Betreten des Schulgeländes ist weiterhin untersagt. Ausnahme ist weiterhin das Schulbüro. Gerne können Sie zu uns ins Schulbüro kommen - auch ohne vorherige Terminabsprache.

 

 

7. Anmeldung Hüte und Notbetreuung

Bitte melden Sie sich direkt bei Frau Heckmann unter rebecca.heckmann@fwsloe.de bis Samstag, 06.03.2021, 18 Uhr an. So können wir eine Planung gewährleisten.

 

8. Ausblick Beschulung ab dem 15.03.21:

Wie wir in einem weiteren Schreiben erfahren haben, werden ab dem 15.03.21 die Klassen 1-4 vorrausichtlich regulär unter Pandemiebedingungen beschult. Die Klassen 5 und 6 sollen in einem Wechselbetrieb wieder an der Schule in einem Präsenzunterricht ankommen. Die Klassen 7-11 bleiben vorrausichtlich bis zu den Osterferien im Onlineunterricht nach Stundenplan zuhause. Hier sollen die Tage Einzelheiten erfolgen, so dass Sie von uns im Laufe der kommende Woche Details erfahren werden.

 

Vielen Dank für Ihr Durchhaltvermögen. Alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 18.02.2021

 

Liebe Eltern,

 

nachfolgend finden Sie die Informationen über die Beschulung in den kommenden zwei Wochen:

  1. Beschulung Klasse 1-4
    Woche Dienstag, 23.02. bis Freitag, 26.02.2021:
    Klassen 1 und 3 werden in Präsenz von 07:45 Uhr bis 11:40 Uhr beschult.

    Die Klassen werden in jeweils zwei konstante Gruppen unterteilt. Eine reguläre Hüte wird angeboten.
    Klassen 2 und 4 erhalten Fernlernunterricht zuhause – die Notbetreuung steht Ihnen unter bekannten Rahmenbedingungen zur Verfügung.
    Woche Montag, 01.03. bis Freitag 05.03.2021:
    Klasse 2 und 4 werden von 07:45 Uhr bis 11:40 Uhr in Präsenz beschult. Die Klassen werden in jeweils zwei konstanten Gruppen untereilt. Eine reguläre Hüte wird angeboten.

    Klassen 1 und 3 erhalten Fernlernunterricht zuhause – die Notbetreuung steht Ihnen unter bekannten Rahmenbedingungen zur Verfügung.
    Die Gruppenaufteilung in den jeweiligen Klassenstufen und weitere Detailinformationen zur Beschulung erfahren Sie direkt in einer Mail von Ihrer Klassenlehrerin.
  2. Hüte:
    Wir möchten die Eltern der Klassen 1-4 hiermit darauf hinweisen, die reguläre Hüte, wenn Ihre Kinder in Präsenz beschult werden, bitte nur unter Ausnahmebedingungen in Anspruch zu nehmen, da wir personell an unsere Kapazitätsgrenzen kommen. Da wir parallel die Notbetreuung für die nicht-beschulten Klassen gewährleisten müssen.
  3. Beschulung Klasse 5-11
    Für die Klassen 5-6 wird weiterhin Fernunterricht, für die Klassen 7-11 weiterhin Onlineunterricht nach Stundenplan angeboten.
  4. Beschulung Klasse 12A, 12B, 13:
    Die Abschlussklassen werden fortwährend in Präsenz unterrichtet. Der entsprechende Stundenplan bleibt erhalten wie vor den Fastnachtsferien.
  5. Hygiene- und Wegekonzept:
    Dies wird zur Zeit auf die neuen Begebenheiten angepasst. Sie werden hierzu am Montag, 22.02.2021, eine Mail von uns erhalten, an welchen Eingängen die Schüler*innen der Klassen 1-4 die Schule betreten und verlassen können. Bitte beachten Sie diese.
  6. Maskenpflicht:
    Es gilt weiterhin keine Maskenpflicht für die Klassen 1-4. Jedoch für alle anderen Personengruppen an der Schule sowie für die Klassen 5-13. Bitte sorgen Sie dafür, dass ausschließlich medizinische Masken beim Betreten der Schule getragen werden. Ein Betreten des Schulgeländes ist weiterhin untersagt. Ausnahme ist weiterhin das Schulbüro. Gerne können Sie zu uns ins Schulbüro kommen - auch ohne vorherige Terminabsprache.
  7. Anmeldung Hüte und Notbetreuung
    Anspruch haben die Klassen 1-7. Bitte melden Sie sich weiterhin direkt bei Frau Heckmann unter rebecca.heckmann@fwsloe.de bis Freitag, 19.02.2021, 18 Uhr an. So können wir eine Planung gewährleisten.

Diese Anordnungen gelten für die kommenden zwei Wochen – bis zum Freitag, 05.03.20201.

Sobald es weitere verlässliche Neuerungen gibt, werden wir Sie umgehend informieren.

Ich wünsche Ihnen weiterhin gutes Durchhaltevermögen! Gemeinsam werden wir diese Zeit meistern.

 

Alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

 

Elternbrief unserer Schulsozialarbeiterin zur Schulschließung im Januar 2021 als Download.

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Elternbrief Schulschließung Januar 2021.
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Nachricht vom 15.01.2021

 

Liebe Eltern,

 

unsere Schule erstrahlt heute unter einer wunderbaren Schneedecke – wir gerne hätten wir dies mit Ihren Kindern gemeinsam erlebt.

 

Gerne möchten wir Sie, wie angekündigt, über die Beschulungssituation ab Montag 18.01.2021 informieren. Wie Sie sicherlich alle bereits gestern der Presse entnehmen konnten, wird es vorläufig keine Änderungen geben.

 

Klassen 1-6 werden weiterhin zuhause im Fernlernunterricht beschult, d.h. die Schüler*innen erhalten von den Klassenlehrerinnen und ihren Fachlehrer*innen Arbeitsmaterial für zuhause.

 

Klassen 7-11 erhalten weiterhin zuhause Onlineunterricht nach Stundenplan.

 

Klassen 12 und 13 erhalten in der Schule Präsenzunterricht nach Stundenplan.

 

Für alle Klassen, die zuhause beschult werden, gilt weiterhin die Verpflichtung, die Arbeitsmaterialien zu bearbeiten und nach Maßgabe der jeweiligen Lehrkraft die Rückmeldung zu erteilen. Der Online- und Fernunterricht fällt ebenso unter die Teilnahmepflicht und wird bei Nichteinhaltung nach den Regularien der Schulordnung geregelt.

 

Wenn Sie Schwierigkeiten bei unserer Bildungsplattform haben, nutzen Sie bitte weiterhin unser Supportteam unter support@fwsloe.de.

 

Die Notbetreuung kann von den Schüler*innen Klasse 1-7 in Anspruch genommen werden.

 

Beide Erziehungsberechtigte müssen eine aktuelle Unabkömmlichkeitsbescheinigung vorlegen – bei Alleinerziehenden entsprechend nur die eigene berufliche Tätigkeit.

 

Notbetreuungszeiten sind von Montag bis Freitag, 07:45 – 17:00 Uhr.

 

Bitte senden Sie eine Mail direkt an Frau Heckmann rebecca.heckmann@fwsloe.de mit den folgenden Angaben: 

  1. Namen und Klasse des Kindes
  2. Benötigte Zeiten
  3. Besonderheiten 

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit. Bleiben Sie gesund.

 

Mit winterlichen Grüßen

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

 

 

Nachricht vom 08.01.2021

 

 

Liebe Eltern,

 

gerne möchte ich Sie bereits vorab über die Notbetreuung und den Einzelheiten informieren:

 

1.              Notbetreuung kann von den Schüler*innen Klasse 1-7 in Anspruch genommen werden.

2.             Beide Erziehungsberechtigte müssen eine aktuelle Unabkömmlichkeitsbescheinigung vorlegen – bei Alleinerziehenden entsprechend nur die eigene berufliche Tätigkeit

3.              Notbetreuungszeiten sind von Montag bis Freitag, 07:45 – 17:00 Uhr.

 

Bitte senden Sie eine Mail direkt an Frau Heckmann, rebecca.heckmann@fwsloe.de mit den folgenden Angaben bis Samstag, 09. Januar 2021, 18:00 Uhr.

 

1.                  Namen und Klasse des Kindes

2.                  Benötigte Zeiten

3.                  Besonderheiten

 

Gerne steht Ihnen Frau Heckmann für alle Fragen zur Verfügung.

 

Alle weiteren Informationen für den Ablauf der Unterrichte und Informationen erhalten Sie heute Abend.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin 

Nachricht vom 14.12.2020

 

 

Liebe Eltern,

 

gerne möchten wir Ihnen nach unserer heutigen Gesamtkonferenz folgende Informationen zum Abend noch mit auf den Weg geben:

 

1.            Der morgige Tag, Dienstag, 15.12.20,  läuft nach regulärem Stundenplan! Der Schulschluss ist also wie auf Ihrem Stundenplan vermerkt.

 

2.            Bezüglich der Notbetreuung für die Klassen 1-7 haben wir noch keine weiteren Einzelheiten erfahren. Bitte melden Sie unbedingt folgende Punkte bei einem Betreuungsbedarf bis morgen, Dienstag, 15.12.2020, 15 Uhr bei Frau Heckmann rebecca.heckmann@fwsloe.de an:

a.            Name und Klasse des Kindes

b.            Bedarf an Betreuungszeiten

c.            Sonstige wichtige Informationen wie Allergien

 

Der Anspruch für die Notbetreuung steht wieder den Eltern zu, die eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung Ihres Arbeitsgebers vorweisen können. Wenn wir weitere Details erfahren, setzten wir Sie umgehend in Kenntnis.

Zu allen weiteren Abläufen für die Notbetreuung werden die entsprechenden Eltern morgen Abend eine Mail erhalten.

 

3.            Die Klassen 12A, 12B und 13 werden nach einem Online-Stundenplan für die Tage Mittwoch, 16.12.20, bis Freitag, 18.12.20, unterrichtet. Dieser geht Ihnen in einer separaten Mail zu. Ebenso werden die Schüler*innen der Klassen 10 und 11 online unterrichtet, die für dieses Schuljahr 2020/21 Ihren Hauptschulabschluss angemeldet haben.

 

Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihren Klassenbetreuer*innen auf.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 13.12.2020

 

Liebe Schulgemeinschaft,

 

wie Sie sicherlich alle heute aus der Presse erfahren haben, ist ein Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020, angekündigt. Hierbei sind mehrere Lebensbereiche betroffen. Die konkreten Anordnungen für die Schulen in Baden-Württemberg sind uns noch nicht zugestellt worden – wir wissen nicht mehr als die veröffentlichen Pressemitteilungen.

 

1.   Daher möchten wir Sie zum Sonntagabend noch benachrichtigen, dass morgen Montag, 14.12.2020, regulärer Unterricht stattfinden wird. Wir werden sicherlich im Laufe des Tages die konkreten Rahmenbedingungen für die Schulen durch das Kultusministerium übermittelt bekommen, so dass wir Ihnen morgen Abend verlässliche Tatsachen per Mail zukommen.

 

2.   Für die Klassen 1-7 wird es ab Mittwoch mit großer Wahrscheinlichkeit eine Notbetreuung geben: daher ist es uns zur genauen Planung wichtig, einen schnellstmöglichen Überblick über den Bedarf zu erhalten. Bitte schicken Sie an Frau Heckmann eine Mail an rebecca.heckmann@fwsloe.de mit den folgenden Informationen:

a.    Name und Klasse des Kindes

b.    Bedarf der Betreuungszeit

c.    Wichtige Informationen wie Allergien etc.

 

3.   Wir möchten Ihnen außerdem das Angebot machen, bei Bedarf Leihgeräte für Ihre Kinder anzumelden und diese am Donnerstag, 17.12.2020, mit Termin in der Schule abzuholen.

Hier bitten wir Sie zu bedenken, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Geräten zur Verfügung haben und darauf vertrauen, dass die Leihgeräte nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die persönliche Situation es nicht anders zulässt.

Bei Bedarf senden Sie bitte eine Anfrage an Patrick Teuliere (patrick.teuliere@fwsloe.de) oder Patrick Greiner (patrick.greiner@fwsloe.de). Bitte nennen Sie den Namen und die Klasse Ihres Kindes.

Zur Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin am Donnerstag, 17.12.2020, mit einem der Beiden, da es die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bedarf um den Leihvertrag zu unterzeichnen.

 

 

Wir wünschen Ihnen einen ruhigen Sonntagabend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 30. Oktober 2020

 

Liebe Eltern,

 

wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, sind für bestimmte Bereiche des Lebens neue Verordnungen erlassen worden, die ab dem 2. November 2020 in Kraft treten.

 

Für die Schulen ab Montag, 2. November 2020, gibt es Stand heute keine Neuerungen. Alle Verordnungen, die bis zu den Herbstferien aktuell waren, gelten weiterhin. Das gesamte Kollegium investiert weiterhin alle verfügbaren Kräfte, um unter diesen besonderen Bedingungen den Schulalltag bestmöglich für Ihre Kinder zu gestalten.

 

Hier finden Sie die Gesundheitsbestätigung zum download. Diese muss unbedingt am ersten Schultag, Montag, 2. November 2020, ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Bitte reichen Sie diese auf einen der folgende Wege ein:

  1. per Mail an schulbuero@fwsloe.de
  2.  Ihrem Kind am ersten Schultag mitgeben und dem HU-Lehrer*in/Klassenlehrer*in überreichen

 

Wir sind verpflichtet durch die Landesregierung diese Gesundheitsbestätigungen einzuholen und ich möchte Sie daher dringend um Ihre Unterstützung bitten!

Wenn die Gesundheitsbestätigung am Montag, 2. November 2020 nicht eingereicht worden ist, kann Ihr Kind erst wieder die Schule besuchen, wenn diese abgegeben worden ist.

Danke für Ihr Verständnis.

 

Wir wünschen uns allen, dass die Präsenzbeschulung bis zu den Weihnachtsferien erhalten bleibt.

Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

 

Geschäftsführerin

Nachricht vom 21. Oktober 2020

 

Liebe Schulgemeinschaft,

 

am heutigen Abend erreichten uns aus Stuttgart von der Landesregierung Neuigkeiten bezüglich der Maskenpflicht für die Klassen 5-13, die wir Ihnen hiermit umgehend weitergeben. Diese gelten ab Donnerstag, 22.10.2020:

 

Maskenpflicht:

„Zu der Ausweitung der Maskenpflicht wurde uns die besondere Belastung der Schülerinnen und Schüler aber auch der Lehrkräfte rückgemeldet, die nun während des gesamten Schultages ohne Unterbrechung die Maske tragen müssten.

Dies veranlasst uns zum einen, in der Verordnung klarzustellen, dass die Maskenpflicht nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) gilt.

Darüber hinaus sehen wir eine weitere Ausnahme für die Pausenzeiten vor. Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können sie die Maske abnehmen.

Ebenfalls wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Dadurch wollen wir der besonderen Prüfungssituation Rechnung tragen und Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler verhindern, die unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie ihre Prüfungen ablegen“ (Ministerialdirektor Föll, 21.10.2020).

 

Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern die Wichtigkeit der Abstandsregel, damit dieser Zusatz uns auch erhalten bleibt!

 

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

 

Geschäftsführerin

Nachricht vom 16. Oktober 2020

 

Liebe Schulgemeinschaft,

 

gestern Abend und heute Morgen erreichten uns nun die neuen Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg, die ab Montag, 19.10.20, bis auf Widerruf Gültigkeit haben.

Das morgige Schulforum kann also noch stattfinden – unter den bereits bekannten Hygienebedingungen.

 

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie unten stehend zusammengefasst. 

 

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass uns bewusst ist, dass diese Maßnahmen ein noch diszipliniertes Verhalten aller Beteiligten mit sich bringt. Jedoch ist es uns sehr wichtig, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten! Wir danken Ihnen sehr, wenn Sie die Maßnahmen mitumsetzen.

Wir werden Ihnen im Laufe der kommenden Woche wieder die Gesundheitsbestätigung zusenden, die Sie bitte für Ihr Kind am 1. Schultag nach den  Herbstferien im Schulbüro abgeben oder per Mail an schulbuero@fwsloe.de schicken. 

 

 

  1. Alle Räume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind mehrmals täglich,

Unterrichtsräume mindestens alle 20 Minuten, durch das Öffnen der Fenster für 3-5 Minuten zu lüften.

 

  1. Für die Schule besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen:

·         die in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

·         die typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

 

  1. Für alle, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine ärztliche Genehmigung vorliegt, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot an der Schule. Ausgenommen sind Schüler*innen Klasse 1-4!

 

  1. Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer

vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch in den Unterrichts-

räumen – für die gesamte Unterrichtsdauer für die Klassen 5-13!

Sie gilt jedoch nicht im fachpraktischen Sportunterricht; im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten sowie bei entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten gilt sie nicht, sofern die Vorgaben eingehalten werden (Abstandsregeln von mind. 2 Metern!).

 

  1. Im Sportunterricht und bei entsprechenden außerunterrichtlichen

Angeboten sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die

ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräften ist es gestattet,

mit einer nichtmedizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-

Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu geben.

 

  1. Die Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke ist untersagt.

 

  1. Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt – alle Elternabende und sonstige Veranstaltungen sind ebenso bis auf den Widerruf abgesagt.

 

Wir wünschen allen ein schönes Wochenende.

 

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 29. Juli 2020

 

Liebe Schulgemeinschaft,

 

ein Schuljahr, wie es noch nicht dagewesen ist, neigt sich dem Ende und lässt uns alle auf differenzierte Weise zurückschauen. Wir blicken zurück auf die neuen Momente, die unseren Alltag erfüllt haben mit Situationen, die uns bis dahin nicht bekannt waren. Erfahrungen, an denen wir feststellen mussten, dass hier Unterschiede und andere Standpunkte vorliegen. Wir haben Ereignisse erlebt, die uns vereint und gestärkt haben.

 

Das neue Schuljahr wird uns alle wieder in der Schule verbinden und hoffentlich Begegnungen ermöglichen, die wir uns alle wünschen.

 

Die genauen Abläufe mit entsprechenden Anordnungen vom Kultusministerium werden wir Ihnen rechtzeitig zukommen lassen. Auch die Stundenpläne werden in den Ferien erstellt – dieses Jahr in mehrfacher Ausführung, um auf die Eventualitäten vorbereitet zu sein. Diese werden Sie dann wie gewohnt über Ihre Klassenlehrer*innen und Klassenbetreuer*innen per Mail zugeschickt bekommen.

Der erste Schultag ist Montag, 14. September 2020.

 

Gratulieren und gleichzeitig verabschieden möchten wir uns an dieser Stelle von einem Teil unserer 12. Klasse, die durch die bestandenen Realschulprüfungen nun in die Ferne ziehen.

Auch die Schüler*innen der 13. Klasse möchten wir mit Gratulation zum bestandenem Abitur verabschieden. In beiden Fällen beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt.

Wir wünschen allen Schüler*innen von Herzen viel Glück und Erfolg!

 

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien erholsame Ferien – ruhige Stunden und Zeit zum Kraft tanken. Vielen Dank für den regen Austausch und Ihr Vertrauen.

 

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Valérie Ralle

 

Geschäftsführerin

Nachricht vom 16. Juni 2020

 

Liebe Eltern,

wie bereits länger in der Presse angekündigt, haben wir nun heute die Informationen aus dem Kultusministerium erhalten:

 

Die Klassen 1-4 werden ab dem 29. Juni 2020 ohne Abstandsregeln wieder regulär in der normalen Klassengröße beschult. Das heißt für Ihre Kinder, dass sie jeden Tag regulären Unterricht erhalten werden, die Notbetreuung somit für die Klassen 1-4 wegfällt sowie unsere Hütebetreuung ohne Einschränkungen wieder stattfinden darf.

Wir freuen uns alle sehr über diesen so wichtigen Schritt.

 

Dies dient Ihnen heute zur Vorabinformation, damit Sie Ihre Planungen für Ihren Alltag zuhause ab dem 29. Juni 2020 angehen können.

 

Alle weiteren Details werden wir Ihnen in der kommenden Woche zusenden.

 

Für die Eltern mit Geschwisterkindern in den höheren Klassen kann ich mitteilen, dass Stand heute der Unterricht für die Klassen 5-10 weiterhin in dem rotierendem System mit den Abstandsregeln in den kleineren Lerngruppen angeboten werden muss. 

 

Nachricht vom 16. Juni 2020

 

Liebe Eltern,

wie bereits länger in der Presse angekündigt, haben wir nun heute die Informationen aus dem Kultusministerium erhalten:

 

Die Klassen 1-4 werden ab dem 29. Juni 2020 ohne Abstandsregeln wieder regulär in der normalen Klassengröße beschult. Das heißt für Ihre Kinder, dass sie jeden Tag regulären Unterricht erhalten werden, die Notbetreuung somit für die Klassen 1-4 wegfällt sowie unsere Hütebetreuung ohne Einschränkungen wieder stattfinden darf.

Wir freuen uns alle sehr über diesen so wichtigen Schritt.

 

Dies dient Ihnen heute zur Vorabinformation, damit Sie Ihre Planungen für Ihren Alltag zuhause ab dem 29. Juni 2020 angehen können.

 

Alle weiteren Details werden wir Ihnen in der kommenden Woche zusenden.

 

Für die Eltern mit Geschwisterkindern in den höheren Klassen kann ich mitteilen, dass Stand heute der Unterricht für die Klassen 5-10 weiterhin in dem rotierendem System mit den Abstandsregeln in den kleineren Lerngruppen angeboten werden muss. 

 

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen jederzeit zur  Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

Nachricht vom 08. Mai 2020

 

Liebe Schulgemeinschaft,

 

wie Sie alle sicherlich der Presse seit Mittwoch entnommen haben, hat sich die Landesregierung von Baden-Württemberg für weitere Schritte zur Öffnung der Schulen entschieden. Gerne möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen:

 

1.   Ab dem 18. Mai 2020 wird die 4. Klasse durchgängig bis zu den Pfingstferien beschult. Den genauen Ablauf, Stundenplan und weitere Hinweise und Informationen werden wir an die Eltern der 4. Klasse in der kommenden Woche zusenden.

 

2.   Ab dem 15. Juni 2020 – nach den Pfingstferien – werden dann die Klassen 1-10 in einem rotierendem System mit Präsenzunterricht an der Schule sowie weiterem Homeschooling unterrichtet. Auch die 4. Klasse wird in dieser Zeit in das Wechselsystem eingebunden und nicht mehr durchgängig im Präsenzunterricht beschult. Dies wird bis zu den Sommerferien stattfinden. 

 

3.   Für die Beschulung aller Klassen wird es ein reduziertes Unterrichtsangebot geben, so dass hier für jede Klasse ein neuer Stundeplan erstellt wird.

 

4.   Die Prüfungsklassen 11, 12 und 13 werden weiterhin durchgängig beschult.

 

5.   Die Notbetreuung wird in der gesamten Zeit durchgängig weiterhin für die Klassen 1-7 zur Verfügung stehen.

 

Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, stecken wir nun bereits mitten in den Planungen, um einen Wiedereinstieg für alle Schüler*innen zu ermöglichen. In den kommenden Wochen werden alle Familien weitere umfassende Informationen dazu erhalten. 

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

 

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen und Ihre Anliegen zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen

 

Barbara Krohm, Anna Zimmer, Doreen Czensny, Petra Langer, Christiane Wehnert, Barbara Westermann-Greiner, Hanspeter Stuck, Patrick Teulière, Patrick Greiner, Valérie Ralle

Notfallbetreuung

Der Anspruch auf Notbetreuung an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen wurde ab dem 27. April 2020 ausgeweitet. So werden ab dann auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Anspruch auf Notbetreuung haben nun grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

 

Sollten Sie eine Notfallbetreuung benötigen, so füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus. (Siehe PDF Download rechte Spalte) Wir prüfen Ihren Anspruch und setzten uns baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung.

Hygiene- und Schutzmassnahmen

Seit Montag, 04. Mai 2020, hat der Schulbetrieb schrittweise wieder begonnen. Wir haben nach den Vorgaben der Landesregierung und unter Berücksichtigung unserer Begebenheiten einen gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan erabreitet. Wir bitten die gesamte Schulgemeinschaft die Regelungen in diesem Plan zu achten. (Siehe PDF Download rechte Spalte)

Terminübersicht für Abschlussprüfungen

Nach der Verschiebung der zentralen Abschlussprüfungen stehen nun die konkreten Termine für die Prüfungen im Schuljahr 2019/20 fest. Die genauen Termine für die Realabschlussprüfungen sowie die Abiturprüfungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Übersichten. (Siehe PDF Download rechte Spalte)

Die Schule öffnet schrittweise ab dem 4. Mai 2020

Liebe Schulgemeinschaft,

 

wir haben als Kollegium die Maßnahmen der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, vom 15. April 2020, zur Kenntnis genommen und besprochen. Daraus ergeben sich derzeit folgende Punkte:

 

a.   Die Schule bleibt bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen.

b.  Die Kultusministerkonferenz wird spätestens bis zum 29. April 2020 ein Konzept für die weiteren Schritte vorlegen.

 

c.    Alle Überlegungen zu der Beschulung der Klassen, Lerngruppengrößen, Pausengeschehen, der Hygiene- und  Schutzmaßnahmen, die in dem Schreiben der Bundeskanzlerin angesprochen sind, werden wir nach Maßgabe der uns dann vorliegenden Bestimmungen umsetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir daher keine Auskünfte darüber erteilen. 

 

Gerne stehe ich bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Valérie Ralle

 

Geschäftsführerin

 

Liebe Schulgemeinschaft,

 

mit heutigem Stand (20. März 2020) haben wir nun auch Gewissheit, dass folgende beiden Punkte anstehen:

 

1.   die Abitur- und Realschulprüfungen für Baden-Württemberg sind verschoben. Der Beginn der neuen Prüfungen ist ab dem 18. Mai 2020 geplant. Ich füge Ihnen die aktuelle Pressemitteilung des Kultusministeriums bei, in der auch die genauen Daten vermerkt sind. Wir werden im Laufe des Tages die Prüfungsklassen separat per Mail informieren, um hier noch nähere Sachstände über den nun anstehenden Ablauf zu geben und Ihnen Ihre aufkommenden Fragen zu beantworten.

 

2.   Ebenso müssen wir auch alle Praktika, Schüleraustausche und Klassenfahrten bis zum Schuljahresende durch die Anordnung der Landesregierung absagen. Es tut mir für alle Klassen und Schüler sehr leid, dass wir so handeln müssen. Doch zum jetzigen Zeitpunkt bleibt uns hier kein Handlungsspielraum und die Gesundheit aller Personen steht an oberster Priorität. Wir werden uns im Kollegium besprechen und auch hier versuchen eine Lösung zu erarbeiten, ob und wie diese Praktika und Klassenfahrten ausgeglichen oder nachgeholt werden können. Die Klassen mit den Schülerpraktika erhalten noch eine separate Mail mit genaueren Informationen und Handlungsanweisungen für das weitere Vorgehen. Für die Schüler der Klassen 9, 10 und 11 bedeutet dies, dass nach den Osterferien regulärer Unterricht stattfinden wird. Auch hier werden wir Sie im Laufe der kommenden Tage mit näheren Informationen versorgen.

 

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihr Vertrauen bedanken. Wir werden – wie immer – im Sinne der Schüler versuchen, die beste Lösung zu finden.

 

Gerne stehe ich bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

 

SCHULBÜRO GESCHLOSSEN

Liebe Schulgemeinschaft,

 

bitte beachten Sie, dass nun auch das Schulbüro bis einschließlich 27.03.2020 geschlossen ist. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Ralle unter valerie.ralle@fwsloe.de auf oder kontaktieren Sie sie in dringenden Fällen telefonisch unter 0049 (0)151 518 127 18.

Sollten Sie Fragen zum Corona / Covid -19-Virus haben, nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit dem Landratsamt Lörrach auf. Hier wurde eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 07621 410 89 71.

 

Alle Schulen und Kindergärten in Baden-Württemberg sind bis zum 19. April 2020 geschlossen!!!

 

Liebe Schulgemeinschaft,

 

nun ist es offiziell und alle Schulen und Kindergärten in Baden-Württemberg sind bis zum 19. April 2020 geschlossen. Wir schließen ab sofort!

Der erste Schultag wird dann der Montag, 20. April 2020, sein. Beachten Sie bitte das beiliegende Schreiben des Kultusministeriums.

 

Uns ist bewusst, dass dies für alle eine angespannte Situation ist. Wir hoffen, Sie werden alle Lösungen finden, Ihre Kinder zu betreuen, wenn Sie selbst noch arbeiten gehen müssen.

 

Da sich die Situation bereits die letzten Tage angedeutet hat, konnte das Lehrerkollegium heute schon in den Klassen auf diese Situation aufmerksam machen und anfangen mit den Schülern Lerninhalte für die kommende Zeit zu besprechen. Daher werden wir die Schließung auch ab sofort vornehmen und nicht erst ab Dienstag.

Wir werden uns auf jeden Fall Anfang der kommenden Woche bei Ihnen melden, auf welchem Wege Arbeitsmaterialien weiter verteilt werden können. Wir möchten Sie hierbei um Verständnis und Geduld bitten, da auch wir als Schule noch nicht mit so einer Situation konfrontiert gewesen sind und daher noch keine Profis im „Homeschooling“ sind.

 

Vor allem für unsere beiden Prüfungsklassen 12B und 13 werden nochmal gesondert Informationen von uns in den nächsten Tagen kommen, sobald wir mehr Informationen vom Regierungspräsidium erhalten haben. 

 

Bitte denken Sie daran, dass diese drastischen Maßnahmen vor allem zur Vorbeugung und Sicherung der allgemeinen Gesundheit gilt. Wir setzen hierbei auf Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

 

Wenn Sie Fragen haben und/oder Unklarheiten sind melden Sie sich bitte bei mir.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valérie Ralle

Geschäftsführerin

 

PDF Download:

> Antrag Notfallbetreuung 

Technischer Support:

Unser Support wird wie folgt für Sie zur Verfügung stehen:

 

Telefonisch unter

07621 58 59 935

Mo. – Fr. von 07:30 bis 18:00 Uhr

 

 

Via E-Mail an: support@fwsloe.de

Wichtig:

Aktuelle Informationen zur Situation der Schulen, zu Schulöffnungen, etc. erhalten Sie über das Kultusministerium Baden-Württemberg: https://km-bw.de/Lde/Startseite


 

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Freie Waldorfschule Lörrach e.V.

Inzlingerstr. 51

79540 Lörrach-Stetten

 

Tel. 07621-550 450

schulbuero@fwsloe.de

Kontakt

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Mo bis Mi und Fr von 7 bis 12 Uhr

Do von 7 bis 14 Uhr

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